Camping Weisel · Lexikon
18 Begriffe, alphabetisch
Begriffe aus dem Dauercamping
Begriffe rund um die feste Parzelle, kurz erklärt.
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Technik
§Auffahrkeile
Keile aus Kunststoff, die unter ein Rad gelegt werden, damit der Wohnwagen waagerecht steht. Beim Dauercamping braucht man sie einmal beim Aufstellen und danach nie wieder, anders als beim Reisen, wo auf jedem Platz neu ausgerichtet wird.
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Technik
§Chemietoilette
Tragbare Toilette mit Fäkalientank, der mit einem Zusatzmittel arbeitet und an einer Entsorgungsstation geleert wird. Auf Plätzen mit Sanitärgebäude ist sie eher Reserve als Hauptlösung.
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Grundbegriff
§Dauercamping
Eine Parzelle wird über einen Jahresvertrag dauerhaft gemietet. Wohnwagen, Vorzelt und Möbel bleiben ganzjährig stehen, es wird nicht bei jedem Besuch auf- und abgebaut. Das unterscheidet Dauercamping vom Reise- oder Touristikcamping, bei dem Stellplätze nächteweise vergeben werden. Gewohnt wird auf der Parzelle nicht, sie ist ein Freizeitgrundstück wie ein Schrebergarten, kein Wohnsitz und kein Zweitwohnsitz.
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Pflicht
§Gasprüfung (G 607)
Prüfung der fest eingebauten Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607. Seit dem 19. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO), fällig alle 24 Monate, auch dann, wenn das Fahrzeug das ganze Jahr steht. Anerkannte Sachkundige dürfen direkt auf dem Campingplatz prüfen.
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Ver- und Entsorgung
§Grauwasser
Abwasser aus Spüle und Dusche, also ohne Fäkalien. Wird getrennt vom Schwarzwasser gesammelt und darf nur an dafür vorgesehenen Stellen abgelassen werden, nicht auf die Wiese.
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Pflicht
§Hauptuntersuchung (HU)
Die regelmäßige technische Prüfung, umgangssprachlich TÜV. Sie ist nur nötig, solange der Wohnwagen zugelassen ist. Ein abgemeldeter Standwohnwagen braucht keine, es sei denn, die Platzordnung verlangt sie.
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Vertrag
§Jahrespacht
Der Betrag, den ein Dauercamper für ein Jahr Nutzung der Parzelle zahlt. Strom, Wasser und Müll werden je nach Platz getrennt abgerechnet oder sind enthalten. Mit der Pacht mietet man den Platz, nicht den Wohnwagen darauf.
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Technik
§Mover
Elektrischer Rangierantrieb, der an der Achse sitzt und den Wohnwagen per Fernbedienung bewegt. Für Dauercamper vor allem beim erstmaligen Einparken auf die Parzelle interessant.
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Grundbegriff
§Parzelle
Die einzelne, fest zugeteilte Fläche eines Dauercampers. Größe und Zuschnitt sind auf gewachsenen Plätzen unterschiedlich: manche liegen offen, andere hinter hohen Hecken. Bei Reisecamping heißt die entsprechende Fläche Stellplatz und wechselt mit jedem Aufenthalt.
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Vertrag
§Platzordnung
Die Hausordnung eines Campingplatzes. Sie regelt Gäste, Fahrzeuge, bauliche Veränderungen und die Pflege der Parzelle. Sie ist Teil des Vertrags und unterscheidet sich von Platz zu Platz erheblich.
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Pflicht
§Rundfunkbeitrag
Für einen Wohnwagen in der Regel nicht fällig. Beitragspflichtig wird er erst, wenn er als Wohnung gilt, also wenn jemand unter der Adresse des Platzes gemeldet ist. Bei Camping Weisel ist das nicht möglich, die Parzellen sind Freizeitgrundstücke, ein Wohnsitz dort ist nicht möglich, weder als Hauptwohnsitz noch als Zweitwohnsitz.
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Grundbegriff
§Saisonplatz
Der Platz ist für eine Saison gemietet, danach muss alles wieder herunter. Beim Dauercamping bleibt es stehen.
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Grundbegriff
§Standwohnwagen
Ein Wohnwagen, der dauerhaft auf einer Parzelle steht und nicht mehr bewegt wird. Für ihn gibt es eigene Versicherungen, die auch ohne Zulassung abgeschlossen werden können.
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Technik
§Stützlast
Das Gewicht, mit dem die Deichsel des Wohnwagens auf die Anhängerkupplung drückt. Relevant beim Ziehen, nicht im Stand. Für Dauercamper also nur beim Anliefern und Abholen ein Thema.
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Ver- und Entsorgung
§Ver- und Entsorgung
Sammelbegriff für Frischwasser auffüllen und Abwasser abgeben. Auf Dauercampingplätzen läuft das meist über zentrale Stellen und die Sanitärgebäude, nicht über eine Station an jeder Parzelle.
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Technik
§Vorzelt
Das an den Wohnwagen angebaute Zelt, das den Wohnraum verdoppelt. Beim Dauercamping bleibt es aufgebaut; für den Winter gibt es festere Wintervorzelte, die Schneelast tragen.
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Vertrag
§Warteliste
Auf vollen Dauercampingplätzen der übliche und oft einzige Weg zu einer Parzelle. Man trägt sich einmal ein und wird benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird. Eine verbindliche Wartezeit lässt sich dabei nicht zusagen: es hängt daran, wann jemand seine Parzelle abgibt.
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Praxis
§Winterfestmachen
Vor dem Frost Wasserleitungen und Boiler vollständig entleeren, damit nichts einfriert, und für Belüftung sorgen, damit sich keine Feuchtigkeit sammelt. Das Entleeren ist der Punkt, an dem tatsächlich etwas kaputtgeht, wenn man ihn vergisst.