Camping Weisel
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Camping Weisel · Ratgeber

Sechs Punkte

Wohnwagen dauerhaft abstellen

Zulassung, Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Versicherung, Rundfunkbeitrag und Winter: was für einen Wohnwagen gilt, der über Jahre auf einer Parzelle steht.

  1. Zulassung

    Ein Wohnwagen darf zugelassen bleiben, auch wenn er nicht fährt. Er muss es nicht. Solange er zugelassen ist, fallen Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht an. Nach der Abmeldung entfallen alle drei.

    Soll der Wagen später wieder fahren, braucht er eine neue Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen.

  2. Hauptuntersuchung

    Ein zugelassener Wohnwagen braucht eine gültige Hauptuntersuchung, auch wenn er nur steht. Ein abgemeldeter braucht keine.

    Manche Platzordnungen verlangen die HU trotzdem.

  3. Gasprüfung

    Gasprüfung G 607

    Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung der Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 Pflicht (§ 60 StVZO). Sie gilt für jedes Freizeitfahrzeug mit fest eingebauter Gasanlage, alle 24 Monate, unabhängig von der Zulassung.

    Anerkannte Sachkundige prüfen auch auf dem Campingplatz.

  4. Versicherung

    Mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflicht. Für stehende Wohnwagen gibt es eigene Verträge, eine Standwohnwagen-Versicherung für den Wagen und eine Standplatz-Haftpflicht für Schäden, die von der Parzelle ausgehen. Beide gibt es auch ohne Zulassung.

  5. Rundfunkbeitrag

    Für einen Wohnwagen fällt in der Regel kein Rundfunkbeitrag an. Beitragspflichtig wird er, wenn jemand unter der Adresse des Campingplatzes gemeldet ist.

    Bei Camping Weisel ist das nicht möglich. Die Parzellen sind Freizeitgrundstücke wie ein Schrebergarten, kein Wohnsitz und kein Zweitwohnsitz. Beitragspflichtig bleibt die Wohnung zu Hause.

  6. Winter

    Vor dem ersten Frost Wasserleitungen und Boiler vollständig entleeren, sonst friert das Wasser ein und die Leitungen reißen. Über den Winter regelmäßig lüften, sonst gibt es Stockflecken. Gasflaschen nicht im geschlossenen Innenraum lagern.

Bei Camping Weisel

Strom

Jede der rund 200 Parzellen hat einen eigenen Anschluss.

Wasser

Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Anschluss. Trinkwasser gibt es an den Sanitäranlagen, von April bis Oktober.

Stehenbleiben

Wohnwagen, Vorzelt, eine lose Terrasse und Gartenmöbel bleiben ganzjährig auf der Parzelle.

Häufige Fragen

Muss ein abgestellter Wohnwagen zum TÜV?

Nur, solange er zugelassen ist. Abgemeldet braucht er keine Hauptuntersuchung, außer die Platzordnung verlangt sie.

Wie oft muss die Gasanlage geprüft werden?

Alle 24 Monate nach DVGW G 607, auch wenn der Wagen abgemeldet ist.

Zahlen Dauercamper Rundfunkbeitrag für den Wohnwagen?

Nein. Der Wagen ist keine Wohnung, ein Wohnsitz auf dem Platz ist nicht möglich. Beitragspflichtig bleibt die Wohnung zu Hause.

Lohnt es sich, den Wohnwagen abzumelden?

Wenn er nicht mehr bewegt wird, meistens ja. Kfz-Haftpflicht, Kfz-Steuer und Hauptuntersuchung entfallen. Dafür braucht der Wagen eine eigene Standwohnwagen-Versicherung.

Quellen

  • Gasprüfung G 607: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. und ADAC
  • Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale Hamburg und Verbraucherzentrale Bayern
  • Hauptuntersuchung und Versicherung ohne Zulassung: Allianz, campingassec

Stand: September 2026, keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt, was Zulassungsstelle, Versicherer oder Beitragsservice sagen.